Rechner zur Überprüfung anormaler Angebote Methode B – Gesetzesdekret 36/2023

Rechner zur Überprüfung anormaler Angebote Methode B – Gesetzesdekret 36/2023

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Kostenloses Programm, das automatisch anormale Angebote überprüft, wie im Gesetzesdekret 36/2023 Anhang II.2 Methode B vorgeschrieben

Wir freuen uns, Ihnen das präsentieren zu dürfen Rechner zur Überprüfung anormaler Angebote Methode B – Gesetzesdekret 36/2023

Dieses von Itieffe konzipierte und erstellte Programm ist öffentlichen Arbeiten gewidmet. In einem Kontext, in dem Transparenz, Effizienz und Korrektheit für den Erfolg von Infrastrukturprojekten von entscheidender Bedeutung sind, soll dieses Tool Ihr Verbündeter bei der genauen und zeitnahen Überprüfung der von Unternehmen eingereichten Angebote gemäß den gesetzlichen Richtlinien sein.

Die Welt der öffentlichen Bauarbeiten erfordert eine sorgfältige Vorgehensweise, um die korrekte Zuteilung der Ressourcen, die Qualität der Ausführung und die Einhaltung strenger Vorschriften zu gewährleisten.

Dieser „Verifizierungsrechner“ wurde entwickelt, um den Prozess der Angebotsanalyse zu erleichtern und schnell und präzise alle Anomalien und Unstimmigkeiten zu identifizieren, die Zweifel an der Gültigkeit der Angebote selbst aufkommen lassen könnten.

Dieses Tool richtet sich an Branchenfachleute, öffentliche Einrichtungen und alle Personen, die an der Verwaltung öffentlicher Arbeiten beteiligt sind.

Schnittstelle

Seine intuitive Benutzeroberfläche soll zusammen mit erweiterten Analysefunktionen den komplexen Verifizierungsprozess vereinfachen und gleichzeitig Transparenz und Rechtmäßigkeit in Vergabeverfahren fördern.

Zuverlässig und auf der Grundlage hochentwickelter Algorithmen stellt dieser Rechner ein Bollwerk gegen unlautere Praktiken dar, trägt dazu bei, die Integrität des Beschaffungsprozesses zu wahren und sicherzustellen, dass öffentliche Ressourcen bestmöglich genutzt werden.

Wir laden Sie ein, das Potenzial dieses Tools mit Zuversicht zu erkunden, im Bewusstsein, dass sein gezielter Einsatz zu einer effizienteren und transparenteren Verwaltung öffentlicher Arbeiten führen wird.

Rechner zur Überprüfung anormaler Angebote Methode B – Gesetzesdekret 36/2023

Es gibt im Internet eine Menge Material, das Hinweise zur Überprüfung ungewöhnlicher Angebote bietet. Einige bieten kostenlose Berechnungsprogramme an, die jedoch schwer zu verstehen und zu verwenden sind, andere bieten sie gegen Gebühr, aber mit erheblichen Kosten an.

Völlig kostenloses Programm

Wir stellen Ihnen ein völlig kostenloses und vor allem einfach zu bedienendes Programm mit ausführlicher Anleitung zur Verfügung. Jeder, der registriert ist, kann es herunterladen und nach Belieben verwenden (die Version ist in Microsoft Excel).

Indem Sie nur den Angebotsbetrag und die Namen der Unternehmen eingeben, denen die entsprechenden Rabatte angeboten werden, berechnet das Programm sofort den Gewinnerrabatt und zeigt den Namen des Unternehmens an, das den vorläufigen Zuschlag mit dem zweitplatzierten Rabatt erhalten hat. 

Führt diesen Vorgang gemäß Gesetzesdekret 36/2023, Anhang II.2 – Methode A Punkt 1 – Methode A Punkt 2 und Methode B durch.

In diesem Fall führt das kostenlose Programm automatisch die Berechnung zur Überprüfung anormaler Angebote durch, wie im Gesetzesdekret 36/2023 Anhang II.2 – Methode B vorgeschrieben.

Andere Methoden

Bei Angeboten über 15 wird Methode A Punkt 1 desselben Gesetzesdekrets verwendet und das Programm verwendet: „Rechner zur Prüfung auffälliger Angebote > 15 Unternehmen".

Bei Angeboten unter 15 wird Methode A Punkt 2 desselben Gesetzesdekrets verwendet und das Programm verwendet: „Rechner zur Prüfung auffälliger Angebote <15 Unternehmen".

 

Gesetzesdekret 36/2023 Anhang II.2 Methode B

1) Die Anomalieschwelle wird wie folgt bestimmt:

a) Berechnung der Summe und des arithmetischen Mittels der prozentualen Ermäßigungen aller zugelassenen Angebote, mit Ausnahme von 10 Prozent, gerundet auf die nächste ganze Zahl, jeweils der Angebote mit der größten Ermäßigung und derjenigen mit der niedrigsten Ermäßigung; Angebote mit gleichem Rabattwert werden in ihren Einzelwerten gesondert berücksichtigt; Liegen bei der Berechnung der 10 Prozent ein oder mehrere Angebote vor, die den aufzuhebenden Angeboten gleichwertig sind, müssen auch diese Angebote aufgehoben werden;

b) Berechnung des arithmetischen Mittelwerts der Abweichung der prozentualen Kürzungen, die über den gemäß Buchstabe a) berechneten Durchschnitt hinausgehen, unter Ausschluss der gemäß Buchstabe a) zurückgestellten Kürzungen;

c) Berechnung des Schwellenwerts als Summe des arithmetischen Mittels und der arithmetischen Mittelabweichung der Abschläge nach Buchstabe b);

d) Berechnung eines Prozentwerts, der dem Produkt der ersten beiden Nachkommastellen der Summe der in Buchstabe a genannten Kürzungen entspricht, angewendet auf die arithmetische mittlere Abweichung gemäß Buchstabe b);

e) Berechnung der Summe aller Vor- und Nachkommastellen bis zur zweiten Dezimalstelle der Summe der in Buchstabe a) genannten Kürzungen;

f) die Anomalieschwelle entspricht der in Buchstabe c genannten Schwelle:

1 – verringert um den in Buchstabe d) genannten Wert, falls der in Buchstabe e) genannte Wert gleich ist; 2. 2 – 2 – erhöht um den in Buchstabe d) genannten Wert, falls der in Buchstabe e) genannte Wert ungerade ist.

2) Alle Rabatte, die der in Punkt 1) genannten Anomalieschwelle entsprechen oder darunter liegen, einschließlich der in der Berechnung gemäß Punkt 1) Buchstabe a) berücksichtigten Rabatte, sind „nicht anomale“ Angebote.

Unter allen „nicht anomalen“ Angeboten ermittelt der Auftraggeber das Unternehmen als Gewinner, das den größten Rabatt angeboten hat. Der an dieses Gewinnerunternehmen gezahlte Prämienrabatt entspricht dem höchsten Rabatt aller zugelassenen Unternehmen, mit Ausnahme des Rabatts des Gewinnerunternehmens (sog. „Methode des zweiten Preises“). Im Falle eines Gleichstands zwischen mehreren Angeboten, die mit dem höchsten Rabatt identisch sind, wird der Gewinner unter diesen Angeboten nach dem Zufallsprinzip ausgelost und der gewährte Rabatt entspricht dem Rabatt, den der erfolgreiche Bieter gewährt hat.

Zweiter Preis

Beschreibung der Methode „zweiter Preis“: Sobald die Angebote eingegangen sind, ausgedrückt als Rabatt gegenüber dem Startpreis, berechnet der öffentliche Auftraggeber die Anomalieschwelle gemäß Punkt 1) und schließt alle Angebote aus, die höhere Rabatte bieten dieser Schwelle. Anschließend ordnet der öffentliche Auftraggeber für die als „nicht anomal“ eingestuften Angebote die entsprechenden Rabatte vom höchsten zum niedrigsten Wert als s1 > s2 >...> sN an: Das Unternehmen mit einem Rabatt in Höhe von s1 gewinnt und der Rabatt für die Auftragsvergabe beträgt gleich s2. Im Falle eines Gleichstands zwischen zwei (oder mehreren) höchsten Rabatten (d. h. wenn s1 = s2), wird das Gewinnerunternehmen aus allen Unternehmen ausgelost, die den höchsten Rabatt angeboten haben, und der gewährte Rabatt entspricht dem Rabatt, den dieses Unternehmen gewährt hat Unternehmen.

Unabhängig von den Mechanismen zur Identifizierung anormaler Angebote und der Anzahl der Angebote kann der öffentliche Auftraggeber dennoch die Angemessenheit jedes Angebots bewerten, das aufgrund spezifischer Elemente ungewöhnlich niedrig erscheint (Art. 54 Absatz 1 des Kodex).

Wenn nach der technischen Beurteilung des öffentlichen Auftraggebers Zweifel an der Angemessenheit, Ernsthaftigkeit, Nachhaltigkeit und Durchführbarkeit des Angebots bestehen, ist der Wirtschaftsteilnehmer auch in diesem Fall verpflichtet, alle verlangten Erläuterungen zum vorgeschlagenen Preis oder den vorgeschlagenen Kosten zu liefern (Art. 110 Abs 2 des Kodex).

Anweisungen für das Programm zur Berechnung des Anomalieschwellenwerts, Methode B

Rechner zur Überprüfung anormaler Angebote Methode B – Gesetzesdekret 36/2023

Beginnen wir mit der Eingabe der Ausschreibungsdaten inklusive der Namen der Unternehmen und der angebotenen Rabatte, ebenfalls in beliebiger Reihenfolge:

  1. geben Sie die Ausschreibungsinformationen ein;
  2. Datum einfügen;
  3. Geben Sie den Betrag auf der Grundlage des Angebots ohne die nicht ermäßigbaren Gebühren ein.
  4. Geben Sie die Namen der an der Ausschreibung teilnehmenden Unternehmen ein. Diese Namen werden automatisch in den entsprechenden Abschnitten des %-Rabattblatts aufgeführt.
  5. Geben Sie den angebotenen Rabatt ein. Diese Werte müssen alle ausgewählt und ab Zelle B15 in das Rebate-Blatt eingefügt werden (das Einzige, was manuell erfolgt).
  6. Inaktiv;
  7. wenn die Meldung erscheint: "ACHTUNG GLEICHE WERTE VORHANDEN” Die Daten sind ungültig (unverbindlicher Hinweis: Für identische angebotene Rabatte (sie werden rot), versuchen Sie, den ersten Rabatt zu ändern, indem Sie einen Wert von 0,01 hinzufügen und die Prämienergebnisse sehen, machen Sie dann dasselbe mit dem zweiten und überprüfen Sie ihn erneut Ergebnisse. Es darf keine Variationen geben. Diese (eher seltene) Aufgabe bleibt der persönlichen Entscheidung des Compilers überlassen (Anmerkung 1);
  8. Einfacher Konverter, der die Beträge nach dem Rabatt anzeigt und umgekehrt (Rabatte nach den Beträgen).

Anmerkung 1: Angebote mit gleichem Rabattwert werden in ihren Einzelwerten gesondert berücksichtigt; wenn bei der Berechnung der 10 Prozent ein oder mehrere gleichwertige Angebote zu den zurückzuweisenden Angeboten vorhanden sind, müssen diese Angebote ebenfalls zurückgewiesen werden (das Programm sieht dies nicht vor).

Lassen Sie uns nun mit der Analyse des zweiten Teils fortfahren und dabei den Teil mit den angebotenen Rabatten berücksichtigen (der Abschnitt mit den angebotenen Beträgen bietet identische Verarbeitung und Ergebnisse)..

  1.  Hier wird die Anzahl der Angebote angegeben, die ausgeschlossen werden, sodass der durchschnittliche Rabatt 10 % davon beträgt (Berechnung der Summe und des arithmetischen Mittels der prozentualen Rabatte aller zugelassenen Angebote, mit Ausnahme von 10 Prozent, gerundet). zur höheren Einheit bzw. des niedrigsten bzw. niedrigsten Gebots);
  2. zeigt den Auktionsgrundbetrag ohne die nicht rabattierbaren Entgelte aus dem Abschnitt „Daten“;
  3. Daten werden automatisch verarbeitet;
  4. die Anzahl der angenommenen Angebote ist angegeben;
  5. der Gewinnrabatt wird angezeigt;
  6. der Name des vorläufig vergebenen Unternehmens wird angezeigt;
  7. der Rabatt, der bei der vorläufigen Vergabe mit der Regel „ZWEITER PREIS“ gewährt wurde, ist angegeben;
  8. automatische Meldung von Firmennamen aus „Data“;
  9. Zelle B15, wo mit dem Einfügen der Werte begonnen werden soll;
  10. Zusammenfassung der erfolgreichen Unternehmensdaten.

     

Dieses Programm wird kostenlos zur Verfügung gestellt. Jegliche Verwendung unterliegt der direkten Verantwortung des Compilers. Führen Sie geeignete Prüfungen durch, bevor Sie es als zuverlässig und brauchbar beurteilen. 

Bitte melden Sie etwaige Unannehmlichkeiten per E-Mail an: info@itieffe.com

Achtung: Für Desktops konzipiertes Programm, obwohl verwendbar, nicht für Smartphones geeignet.

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