Energiekennzeichnung

Energiekennzeichnung

Dieser von Itieffe erstellte Leitfaden stellt ein informatives Dokument von wachsender Relevanz im aktuellen Kontext dar, in dem Umweltbewusstsein und Energieeffizienz zu globalen Prioritäten geworden sind. Ziel dieses Dokuments ist es, ein tiefgreifendes Verständnis der Energiekennzeichnung zu vermitteln, einem Klassifizierungs- und Kommunikationssystem, das Verbraucher über die Energieeffizienz elektronischer Produkte und Lichtquellen informiert.

In dieser Einleitung möchten wir die Bedeutung der Energieverbrauchskennzeichnung als wichtiges Instrument zur Förderung der Einführung energieeffizienterer Produkte hervorheben. Diese Initiative ist von entscheidender Bedeutung, um den Energieverbrauch zu senken, Treibhausgasemissionen zu begrenzen und den Verbrauchern Geld zu sparen, und leistet so einen Beitrag zu den weltweiten Bemühungen zur Bekämpfung des Klimawandels und der Energienachhaltigkeit.

Zu den Hauptmerkmalen und Themen, die in diesem Dokument behandelt werden, gehören:

  1. Definition der Energiekennzeichnung: Wir erklären Ihnen ausführlich, was eine Energiekennzeichnung ist, wie sie funktioniert und welche Produkte diesem Klassifizierungssystem unterliegen.
  2. Vorteile der Energiekennzeichnung: Wir werden die Vorteile der Energiekennzeichnung diskutieren, darunter Energieeinsparungen, geringere Betriebskosten, informierte Verbraucherentscheidungen und positive Auswirkungen auf die Umwelt.
  3. Energieklassifizierung: Wir beschreiben die verschiedenen Energiebewertungskategorien, die bei der Kennzeichnung verwendet werden, wie z. B. A+++, A++, A+, A, B, C, D usw., und was sie in Bezug auf Energieeffizienz bedeuten.
  4. Informationen zum Etikett: Wir werden einige Details zum Energieetikett veranschaulichen, darunter technische Daten, geschätzten Energieverbrauch und andere relevante Informationen.
  5. Regeln und Vorschriften: Wir erläutern die nationalen und internationalen Gesetze und Vorschriften zur Energiekennzeichnung und fördern deren Einhaltung und Standardisierung.
  6. Umwelt- und soziale Auswirkungen: Wir werden die Bedeutung der Energiekennzeichnung für die Reduzierung von CO2-Emissionen und das Erreichen von Energienachhaltigkeitszielen diskutieren.

Das Hauptziel dieses Dokuments besteht darin, einen vollständigen und leicht zugänglichen Leitfaden zur Energiekennzeichnung bereitzustellen und die Leser über deren Bedeutung und die nützlichen Informationen aufzuklären, die Energiekennzeichnungen bieten. Dieses Tool soll Verbraucher bei der Auswahl effizienterer Produkte unterstützen und die Produktion immer energieeffizienterer elektronischer Geräte und Lichtquellen fördern.

Energiekennzeichnung

In der europäischen Zeitschrift L315 vom 5. Dezember 2019 wurde eine Reihe von Vorschriften zur Energiekennzeichnung einiger elektronischer Geräte und Lichtquellen veröffentlicht.

Insbesondere wurden veröffentlicht:

  • Delegierte Verordnung (EU) 2019/2013 der Kommission vom 11. März 2019 über die Energieverbrauchskennzeichnung von elektronischen Displays;
  • Delegierte Verordnung (EU) 2019/2014 der Kommission vom 11. März 2019 zur Energieverbrauchskennzeichnung von Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrocknern;
  • Delegierte Verordnung (EU) 2019/2015 der Kommission vom 11. März 2019 in Bezug auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Lichtquellen;
  • Delegierte Verordnung (EU) 2019/2016 der Kommission vom 11. März 2019 zur Energiekennzeichnung von Kühlgeräten;
  • Delegierte Verordnung (EU) 2019/2017 der Kommission vom 11. März 2019 zur Energiekennzeichnung von Geschirrspülern;
  • Delegierte Verordnung (EU) 2019/2018 der Kommission vom 11. März 2019 zur Energiekennzeichnung von Kühlgeräten mit Direktverkaufsfunktion.

Darüber hinaus wurden die EU-Verordnungen veröffentlicht, die Vorgaben für das Ökodesign festlegen:

  • von Kühlgeräten;
  • separate Lichtquellen und Netzteile;
  • elektronische Displays;
  • Haushaltsgeschirrspüler;
  • Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrockner;
  • von Kühlgeräten mit Direktverkaufsfunktion.

Vergleich zwischen alter und neuer Beschriftungsskala (Umskalierung)

Standard-Energiekennzeichnung

  1. Kühlschränke
  2. Waschmaschinen
  3. Geschirrspülmaschine
  4. Fernseher

Referenzgesetzgebung

Verordnung (EU) über die Energieverbrauchskennzeichnung von Lichtquellen

Die Delegierte Verordnung 2019/2015 integriert die Verordnung (EU) 2017/1369 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Lichtquellen und hebt die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 874/2012 der Kommission.

Die Verordnung legt Anforderungen an die Kennzeichnung von Lichtquellen, mit oder ohne integriertem Betriebsgerät, sowie für die Bereitstellung zusätzlicher Informationen in dieser Hinsicht fest.

Die Anforderungen gelten auch für Lichtquellen, die als Teil eines Behälterprodukts in Verkehr gebracht werden.

Standardgrößenetikett für Lichtquellen

Etikett in Standardgröße für Lichtquellen nach der neuen EU-Verordnung

Ein Lichtquellenetikett enthält die folgenden Informationen:

  • I – Warenzeichen oder Name des Lieferanten;
  • II – Modellkennung des Anbieters;
  • III – Skala der Energieeffizienzklassen von A bis G;
  • IV – Stromverbrauch der Lichtquelle im eingeschalteten Zustand pro 1 000 Stunden, ausgedrückt in kWh;
  • V – QR-Code;
  • VI – Energieeffizienzklasse nach Anhang II;
  • VII – Nummer dieser Verordnung, also «2019/2015».

Pflichten der Lieferanten

Lieferanten von Lichtquellen müssen sicherstellen, dass:

  1. jede Lichtquelle, die als eigenständiges Produkt (d. h. nicht in einem Verpackungsprodukt) in einer Verpackung in Verkehr gebracht wird, wird von einem auf der Verpackung aufgedruckten Etikett begleitet;
  2. die Parameter des Produktdatenblatts gemäß Anhang V in die Produktdatenbank eingegeben werden;
  3. auf ausdrücklichen Wunsch des Händlers wird das Produktinformationsblatt in gedruckter Form zur Verfügung gestellt;
  4. der Inhalt der technischen Dokumentation nach Anhang VI in die Produktdatenbank eingetragen wird;
  5. visuelle Werbung für ein bestimmtes Lichtquellenmodell zeigt die Energieeffizienzklasse des Modells und die Bandbreite der auf dem Etikett angegebenen Energieeffizienzklassen gemäß den Anhängen VII und VIII an;
  6. technisches Werbematerial, das die spezifischen technischen Parameter eines bestimmten Lichtquellenmodells beschreibt, einschließlich technisches Werbematerial im Internet, enthält die Energieeffizienzklasse des Modells und die auf dem Etikett angegebenen Bereiche der Energieeffizienzklassen gemäß Anhang VII;
  7. den Händlern wird für jedes Lichtquellenmodell ein elektronisches Etikett im Format und mit den in Anhang III aufgeführten Informationen zur Verfügung gestellt;
  8. den Händlern wird für jedes Lichtquellenmodell ein elektronisches Produktdatenblatt gemäß Anhang V zur Verfügung gestellt;
  9. Auf Wunsch des Vertreibers und gemäß Artikel 4 Buchstabe e werden gedruckte Etiketten zur Neuskalierung (Skalenanpassung) von Produkten in Form eines Aufklebers mit den gleichen Abmessungen wie das vorhandene Etikett geliefert.

Was ändert sich in der Geräte der Energieklasse 2021

Die Energieetiketten der alten Generation wurden 1995 von der Europäischen Gemeinschaft eingeführt. Sie basierten auf einer Klassifizierung, die vom Buchstaben A bis zum Buchstaben D reichte. Anschließend wurden die Symbole hinzugefügt, um einen geringeren Energieverbrauch in Klasse A anzuzeigen: „ +“, „++“, „+++“. Diese Nomenklatur hat jedoch ihre kommunikative Wirksamkeit nicht bewiesen und bleibt für den Verbraucher im Dunkeln. Aus diesem Grund wollte die Europäische Gemeinschaft das neue Energielabel 2021 einführen.

Da die meisten Haushaltsgeräte auf dem Markt Klassen von A+++ bis B angehören (was die besondere Aufmerksamkeit der Hersteller für die Umwelt zeigt), hat die EG beschlossen, die alten Etiketten mit einer Nomenklatur von A bis G neu zu skalieren Eine große Veränderung auf Label-Ebene ist daher das Verschwinden des +-Symbols. Diese Bestimmung ist in der europäischen Verordnung 2017/1369 enthalten. Anstelle des A mit dem „+“-Symbol wird es eine Skala von A bis G geben, wobei das A hellgrün ist und die maximale Energieeffizienz anzeigt, und das G rot ist und die niedrigste Effizienzklasse anzeigt .

Außerdem verschwinden voraussichtlich ab 2024 Geräte der Klassen G und F. Neben der Energieskala zeigt das Label auch immer den jährlichen Energieverbrauch, gemessen in kWh, den Verbrauch für 1.000 Stunden oder 100 Zyklen zurückgegeben in kWh und dem QR-Code. Es verweist auf die europäische Datenbank, aus der das technische Datenblatt des Produkts heruntergeladen werden kann. Die seit dem 1. März 2021 geltende europäische Verordnung sieht die Anwendung der neuen Energieetiketten für Kühl- und Gefriergeräte, Fernseher, Waschmaschinen, Waschtrockner und Geschirrspüler vor. Ab dem 1. September 2021 auch für Lichtquellen und alle anderen Produkte folgen 2022.

Neues Energielabel: Elemente, die es charakterisieren

Die 2021 eingeführten neuen Energielabels für Geräte lassen sich in Bereiche einteilen. Jeder Bereich entspricht genauen Informationen, die der Hersteller bereitstellen möchte. Auf dem Etikett finden wir:

  • Oben die Flagge der Europäischen Gemeinschaft mit der Aufschrift Energie, die das Etikett identifiziert.
  • Neben dem Wort Energie der QR-Code des Geräts.
  • Unmittelbar nach dem Namen der Marke und dem Identifikationsnamen des Modells.
  • Die Skala der neuen Energieklassen, die ihre Effizienz ausdrücken und von A bis G reichen. Sie kann auch die alte Nomenklatur zeigen, um den Vergleich zwischen alten und neuen Energieklassen von Haushaltsgeräten zu ermöglichen.
  • Es wird intelligente Geräte mit dem „intelligenten“ Symbol unterscheiden.

Unterhalb der Skala befinden sich Piktogramme, die den Energieverbrauch während der Verwendung des ECO-Programms in kWh pro 100 Zyklen angeben; die Kapazität des ECO-Programms; der Wasserverbrauch, ausgedrückt in Litern, für jeden mit dem ECO-Programm durchgeführten Zyklus; die Dauer in Stunden und Minuten des ECO-Programms; der in dB ausgedrückte Geräuschpegel und die jeweilige Klasse, zu der er gehört; Einhaltung der europäischen Verordnung 2019/2017.

Die neuen Energieklassen

Energieklassen A, B, C

Die Energieklassen A, B und C sind die Klassen, die mit Spitzentechnologien ausgestattete Geräte mit niedrigem Energieverbrauch und größeren Einsparungen bei den Rechnungen kennzeichnen. Diese neuen Energieklassen von Haushaltsgeräten werden in Dunkelgrün für den Buchstaben A, Hellgrün für B und Lindgrün für Klasse C ausgedrückt. Derzeit gibt es nur sehr wenige Haushaltsgeräte, die die höchsten Klassen erreichen, daher ist Effizienz ein hoher Energiebedarf. Es gibt nur wenige smarte Geräte auf dem Markt, wie Waschmaschinen und Geschirrspüler, die in höhere Energieklassen fallen. Die maximale Energieeffizienz wird von einem Haushaltsgerät der Klasse A erreicht, und dies sind die Geräte, die Verbraucher anstreben, um maximale Einsparungen und Nachhaltigkeit zu erzielen.

Energieklasse D

Auf dem Energielabel wird die Energieklasse D in hellgelb angegeben. Diese Klasse entspricht im neuen Energielabel der alten Klasse A+++. Wir sprechen daher von Geräten mit hervorragenden Leistungen in Bezug auf Effizienz und Verbrauch, aber auch von Geräten der besten Energieklasse der alten Generation.

Energieklasse E

Das Energielabel weist die Energieklasse E in der Farbe Hellorange aus. Beim Vergleich alter und neuer Energieklassen von Haushaltsgeräten entspricht die Klasse E der alten Klasse A++, gehört also zu einer breiten Palette von Haushaltsgeräten, die unsere Haushalte bevölkern und als sehr effizient mit guter Energieeinsparung gelten.

Die Energieklasse F

Die Energieklasse F wird in dunklem Orange, fast Backstein, dargestellt. Im Energielabel entspricht es dem Balken über dem Buchstaben G. Offensichtlich gilt auch die Energieklasse F als niedrige Energiesparklasse, auch wenn sie in der alten Nomenklatur der Klasse A+ entspricht.

Die Energieklasse G

Bei der Energieeffizienz liegt die Energieklasse G an letzter Stelle und ihr roter Balken am unteren Ende der Skala weist nach den neuen Parametern auf eine Klasse hin, die einen hohen Energieverbrauch hat, auch wenn die entsprechenden Geräte in diese Gruppe fallen könnten die alte Klasse A. Daher gilt eines der Geräte, das nicht ganz ökologisch ist, aber bis vor kurzem einer höheren Klasse angehörte, jetzt als leistungsschwächeres Produkt der Energieklasse.

 

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